Die enge bisherige Rechtslage führt oftmals zu extrem kurzfristigen Gerichtsentscheidungen. Die Frustration bei unseren Mitgliedern ist hoch, wenn lange intensiv geplante und beworbene Sonntagsöffnungen freitags untersagt werden. Gleiches gilt für die Verbraucher, die plötzlich vor verschlossenen Türen stehen. Vier Sonntage ohne Anlassbezug sind ein guter und moderater Kompromiss. Er trägt dem hohen Stellenwert des Sonn- und Feiertagsschutzes Rechnung, ohne Verbraucherinteressen, Standortattraktivität und die Bedürfnisse der lokalen Händler auszublenden, die im harten Wettbewerb mit online-Anbietern stehen.
Das Hessische Ladenöffnungsgesetz schreibt bislang für die Genehmigung von maximal vier verkaufsoffenen Sonntagen vor, dass diese nur „aus Anlass“ von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen stattfinden dürfen. Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Thüringen und das Saarland kennen eine solche Einschränkung einer nur anlassbezogenen Genehmigung nicht. Die Kommunen stehen in Hessen durch die fehlende Rechtssicherheit unter Druck. Wir unterstützen daher die KPV auf allen Ebenen eine Änderung des Gesetzes durchzusetzen, sagt Dr. Vinzenz Bödeker.
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