Schauen wir uns das Wahlprogramm der Grünen an, dann stellen wir fest, dass zunächst rhetorisch geschickt formuliert sehr viele Allgemein-plätze vorgetragen werden. Sie formulieren vor allem Ziele, ohne in der Sache konkret zu werden.
Beim Thema Steuern und Haushalt sind aber klare Forderungen heraus-zulesen:
• Eigenständige europäische Fiskalpolitik
• Schuldenbremse modifizieren
• Steuergerechtigkeit schaffen durch
1. -Anhebung des Spitzensteuersatzes auf 45%
2. -Weitere Anhebung des Spitzensteuersatzes für höhere Einkom-men auf 48%
3. -Reaktivierung der Vermögensteuer
Beginnen wir mit der Vermögensteuer
Das Bundesverfassungsgericht hat nicht ohne Grund mit Beschluss vom 22.06.1995 die damalige Vermögensteuer für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt, bis 31.12.1996 Neure-gelungen zu treffen. Der Gesetzgeber hat diese Frist verstreichen lassen, so dass die Erhebung der Vermögensteuer seither ausgesetzt ist.
Im Vordergrund der Rechtsprechung standen die damaligen ungleichen Bewertungen von Vermögensgegenständen. Für Grundvermögen wurde das 1,4 fache des damaligen Einheitswertes auf der Basis von 1964 in die Besteuerung einbezogen. Für Kapitalvermögen dagegen wurde der volle Verkehrswert versteuert.
Eine Bedrohung der Vermögensubstanz durch direkten Zugriff auf das Vermögen anstelle auf die Vermögenserträge, die ohnehin der Regelbe-steuerung unterliegen, ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.
Vereinfacht ausgedrückt: Steuern sind auf Erträge und nicht auf die Substanz zu erheben.
Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 22.06.1995 den sogenannten Halbteilungsgrundsatz geprägt.
Das bedeutet, das eine Vermögensteuer (Substanzverzehr) nur hinzutre-ten darf, soweit die Steuer als solche nicht mehr als die Hälfte des Ertra-ges zwischen Privatperson und öffentlicher Hand beträgt. Das bedeutet, dass Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag und Vermögensteuer nicht mehr als die Hälfte des Einkommens ausmachen darf.
Eine Reaktivierung der Vermögensteuer führt zwangsläufig neben gleichzeitiger Erhöhung der Steuersätze auf Einkommen zu juristischen Auseinandersetzungen und erneuten Entscheidungen des Bundesver-fassungsgerichtes.
Der Gesetzgeber konnte oder wollte bis 31.12.1996 keine Neuregelungen treffen, die den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes gerecht wur-den, so dass die Vermögensteuer seither ausgesetzt ist.
Unter anderem wurde seinerzeit begründet, dass der Verwaltungsauf-wand in keinem Verhältnis zum Steuerertrag stehe.
Seither wird von den linken Parteien immer wieder die Reaktivierung ver-langt.
Sowohl die Vermögensteuer als auch die Grunderwerbsteuer sind Steu-ern, die ausschließlich den Ländern zufließen. Die Gesetzgebung obliegt dem Bundesgesetzgeber.
Der Bundesgesetzgeber hat zur Kompensation für die Länder damals die Grunderwerbsteuer von 2% auf 3,5% angehoben und schließlich in 2006 den Ländern zugestanden, den Prozentsatz für die Grunderwerbsteuer in eigener Regie festzulegen. In Hessen beträgt der Grunderwerbsteuersatz
derzeit 6%. Dieser ist wegen des akuten Wohnungsmangels dringend abzusenken. Hier fordern wir die Bundesländer auf, die Prozentsätze wieder abzusenken und eine Offensive für den Wohnungsbau zu star-ten. Für das selbstgenutzte Wohnungseigentum verlangen wir die gänz-liche Befreiung von der Grunderwerbsteuer.
Das Grunderwerbsteueraufkommen ist um mehr als10 Milliarden seither angewachsen und kompensiert bei Weitem die weggefallene Vermögen-steuer.
Vermögensteuern verzehren Substanzen. Sie fallen an, ob Gewinne o-der Verluste stattfinden. Unternehmen büßen Bonität und Kreditwürdig-keit ein, mit der Folge, dass die zwingend notwendigen Investitionen ausbleiben.
Die deutsche Wirtschaft muss alles tun, um am Weltmarkt bestehen zu können. Investitionen in Arbeitsplätze und Entwicklung umweltfreundli-cher Produkte und Prozesse sind unumgänglich.
Pläne der Grünen zur Reaktivierung der Vermögensteuer greifen die Substanz der deutschen Wirtschaft in ihrem Kern an.
Der Hinweis auf mögliche Begünstigungen für Betriebsvermögen bleibt hier unverbindlich.
Allein durch die Tatsache, dass Deutschland ein Hochsteuerstandort ist,
muss es ein Gebot der Stunde sein, die Unternehmenssteuern zielge-richtet zu reduzieren.
Allgemeine Verbote und Neidhandlungen werden der deutschen Wirt-schaft nicht gerecht. Auch der private Steuerpflichtige muss sein Ein-kommen sichern.
Weltweit sind Vermögensteuern ein Auslaufmodell, lediglich in sechs Staaten werden sie noch erhoben.
Deutschland sollte auf eine Reaktivierung, verbunden mit erheblichen Rechtsproblemen verzichten.
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